Sande & Wilhelmshaven

Aufbauseminar für Fahranfänger

Wann ein Aufbauseminar nötig ist

Handy am Steuer? Auf der rechten Fahrspur überholt? Solch ein Handeln ist ein gravierender Verstoß im Straßenverkehr und führt innerhalb der Probezeit zur verpflichtenden Teilnahme an einem Aufbauseminar (ASF). Dies wird von der Behörde schriftlich gem. § 35 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) angeordnet. Gemäß der Fahrerlaubnisverordnung Anlage 12 wird hierbei in Verstöße der Kategorie A und B unterschieden.

A-Verstöße

Missachtest du eine Regel der Kategorie A, wird ein Aufbauseminar angeordnet. Zudem zieht es ein Bußgeld ab 60€ sowie Punkte im Fahreignungsregister nach sich. Die Probezeit verlängert sich dann von zwei auf vier Jahre.

Beispiele

  • – Überschreitung des Tempolimits um mindestens 21 km/h
  • – Ein zu geringer Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug
  • – Überholen auf der rechten Spur
  • – Fahren mit dem Führerschein ab 17 ohne Begleitperson
  • – Handynutzung am Steuer
  • – Missachtung von Stoppschildern und Rotlichtern
  • – Fahrerflucht

 

B-Verstöße

B-Verstöße gelten als erstmal nicht ganz so schwerwiegend, werden beim zweiten Mal allerdings wie ein A-Verstoß gewertet und es wird ein Aufbauseminar angeordnet. Mit einem einzelnen B-Verstoß gibt es keine Konsequenzen auf die Probezeit.

Beispiele

  • – Fahren mit abgefahrenen Reifen
  • – Überziehung der Hauptuntersuchung
  • – Behinderung und Gefährdung von Fußgängern
  • – Behinderung und Gefährdung von Radfahrern
  • – Nicht vorschriftsmäßige Mitnahme von Kindern im Auto
  • – Missachtung der Vorschriften zur Ladungssicherung

Dauer und Ablauf des Aufbauseminars

Ist ein Aufbauseminar angeordnet, muss der Fahranfänger dieses innerhalb einer festgelegten Frist (meist zwei Monate) absolvieren. Sechs bis maximal zwölf Personen können einen solchen Kurs besuchen und müssen diesen innerhalb eines Zeitraums von zwei bis vier Wochen absolvieren. Hat der Fahranfänger das Seminar abgeschlossen, erhält er eine Bescheinigung, die er der Behörde vorlegen muss. Tut er dies nicht innerhalb der gesetzten Frist, wird der Führerschein entzogen und erst bei Vorlage der Bescheinigung neu erteilt.

Das Aufbauseminar für Fahranfänger umfasst vier Theorie-Sitzungen zu je 135 Minuten, sowie einer Beobachtungsfahrt (Fahrprobe) von 30 Minuten. Die Beobachtungsfahrt findet zwischen der ersten und zweiten Sitzung mit jeweils bis zu drei Teilnehmern statt. Für jeden Teilnehmer werden dabei 45 Minuten veranschlagt: 30 Minuten Fahrprobe plus 15 Minuten Nachbesprechung. Es gibt KEINE Prüfungen!

Konsequenzen bei Nicht-Teilnahme an einem Aufbauseminar

Wer nicht innerhalb der festgelegten Frist an einer Nachschulung teilnimmt und die Bescheinigung einreicht, bekommt die Fahrerlaubnis entzogen. Der Entzug der Fahrerlaubnis wird erst wieder aufgehoben, wenn das Seminar erfolgreich absolviert wurde. Wer in der Zwischenzeit dennoch ein Kraftfahrzeug führt, begeht eine Straftat und wird dementsprechend strafrechtlich belangt.

Fahrschule Handschuh - 2021